Umweltrecht

Umweltrecht (allgemein)

Das Umweltrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts das in Anbetracht der globalen Entwicklungen im Bereich Klimawandel und Umweltverschmutzung immer mehr an Bedeu-tung gewinnt.
Es handelt sich bei diesem Rechtsbereich um ein sehr weit gefasstes Gebiet, da die Einzelge-setze mit Umweltbezug nahezu alle weiteren Rechtsgebiete durchziehen. Regelungen mit Umweltbezug finden sich im besonderen Verwaltungsrecht in Regelungen die primär dem Umweltschutz dienen, wie z.B. das BNatSchG oder das BImSchG, aber auch in Bereichen in denen Umweltbelange nur sekundär berücksichtigt werden wie z.B. dem BauGB. Auch das Strafrecht und das allgemeine Zivilrecht enthalten Normen die dem Schutz der Umwelt die-nen wie z.B. das UmweltHG.
Grundlage für die Umweltgesetzgebung bildet das Verfassungsrecht durch den Artikel 20 a des Grundgesetzes der durch die entsprechend ausgestalteten Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen und auch das Gewohnheitsrecht ausgestaltet wird.
Ziel des Umweltrechtes ist der Schutz der Umwelt vor schädlichen Umweltbeeinträchtigun-gen. Der Begriff der Umwelt fasst hierbei sowohl die natürliche Umwelt, also Pflanzen, Tiere und sonstige Organismen einschließlich ihrer Lebensräume, als auch die soziale und die vom Menschen geschaffene Umwelt, also menschliche Beziehungen, gesellschaftliche und kultu-relle Institutionen sowie Gebäude, Straßen und ähnliches mit ein.
Als Umweltbeeinträchtigungen gelten negative Auswirkungen auf die verschiedenen Medien des Umweltrechts Boden, Wasser und Luft. Diese Medien werden durch die fortschreitende Ausbreitung und Industrialisierung des Menschen häufig unwiderruflich geschädigt.
Folgen dieser Schädigungen sind z.B. Artenrückgang, Krankheiten und Waldsterben die für den Menschen mit hohen Kosten verbunden sind. Das Umweltrecht ist somit ein Werkzeug um diesen Schädigungen vorzubeugen bzw. im Falle einer Schädigung Lösungen und Ver-antwortlichkeiten zu regeln.